Förderfähige Absauganlagen
Jetzt Fördermittel für Absauganlagen abstauben und Zuschüsse von bis zu 45 % erhalten.
Sie investieren zukünftig in eine neue Absauganlage oder Hallenlüftung, möchten eine bestehende Absauganlage erneuern oder technisch optimieren? Zugleich sind Sie ein gewerbliches Unternehmen?
Dann nutzen Sie die Gelegenheit und profitieren Sie von unseren förderfähigen Absauganlagen!
Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) ist ein zentrales Förderprogramm zur Senkung des Energieverbrauchs in Industrie und Gewerbe. Gefördert werden bis zu 45 % der Investitionsvorhaben, entweder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung dieser Fördermittel und helfen Ihnen bei der Umsetzung und Realisierung der Maßnahmen.
Voraussetzungen
Wer ist antragsberechtigt?
- Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro
- Große Unternehmen, die die oben genannten Grenzwerte überschreiten
Modul 1: Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahme)
Gegenstand der Förderung:
- Hocheffiziente Ventilatoren, Motoren einschließlich Frequenzumrichter
- Wärmeübertrager, die zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder zur Wärmerückgewinnung an Bestandsanlagen eingesetzt werden
- Frequenzumrichter zur Nachrüstung von bereits im Unternehmen vorhandenen Elektromotoren und Antrieben sowie Pumpen und Ventilatoren
Höhe der Fördersumme: Bis zu 25 % für kleine Unternehmen, bis zu 20 % für mittlere Unternehmen
Umfang der Förderung: Ersatz oder Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 € in Querschnittstechnologien. Gefördert werden hierbei ausschließlich die oben erwähnten Querschnittstechnologien und nicht das System in das sie eingebunden sind.
Förderantrag: Die Antragstellung erfolgt über das Online-Antragsformular des BAFA.
Förderung von Querschnittstechnologien
Modul 4: Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen
Gegenstand der Förderung:
- Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Prozess- und Verfahrensumstellungen
- Erschließung und Nutzung von Prozessabwärme
- Energie- und/oder Ressourcen-effiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
- Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten in Produktionsprozessen
Höhe der Fördersumme: Bis zu 45 % für kleine Unternehmen, bis zu 35 % für mittlere Unternehmen, bis zu 25 % für große Unternehmen
Umfang der Förderung: Ersatz und Erneuerung von Querschnittstechnologien sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind, dies umfasst auch Anlagenperipherie wie Kanäle und Filter.
Förderantrag: Für die Antragsstellung wird ein Energiekonzept von einem vom BAFA zugelassenen Sachverständigen benötigt. ESTA vermittelt gerne den Kontakt weiter.
Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Basisförderung
Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Weitere Informationen
- Zuwendungsbescheid: Erst nach positivem Zuwendungsbescheid dürfen Liefer- und Leistungsverträge vergeben werden.
- Umsetzungsfrist: Innerhalb von 24 Monaten muss die Anlage betriebsbereit installiert werden. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Datum des Bewilligungs- bzw. Zuwendungsbescheids.
- ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR BUNDESFÖRDERUNG FÜR ENERGIEEFFIZIENZ IN DER WIRTSCHAFT (EEW)
Kundenstimme
„Nur zufriedene Mitarbeiter, die sich im Betrieb wohlfühlen, tragen zu einem guten Arbeitsklima und letztlich zum unternehmerischen Erfolg bei. […]
Das Hallenklima hat sich letzten Sommer deutlich verbessert und wir konnten unsere Prozesseffizienz auf hohem Niveau halten.“
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