Förderprogramme für mobile Luftreiniger
Bund und Länder fördern im Rahmen verschiedener Förderprogramme die Investition in mobile Luftreiniger, wie die VirBox® von ESTA.
Die Fördermittel können unter anderem von Schulen, Kitas, Gastronomen und Hoteliers sowie Freiberuflern und weiteren Unternehmen beantragt werden.
Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten für unseren Luftreiniger VirBox® finden Sie nachfolgend.
Bei Fragen steht Ihnen unser kompetentes Vertriebsteam gerne zur Verfügung!
Förderprogramme für Gastronomen und Hoteliers, Freiberufler und weitere Unternehmen
Auf Grund der besonderen Corona-Situation sind investive Hygienemaßnahmen im Rahmen betrieblicher Fixkosten förderfähig. Hierzu zählt auch die Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte mit HEPA-Filter, wie die VirBox®. Mittels Förderantrag können Sie je nach Umsatzeinbruch bis zu 90 % der Anschaffungskosten Ihrer VirBox® geltend machen.
Finanzielle Förderung nach Umsatzeinbruch:
- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
Förderprogramme für Schulen, KITAS und Heilpädagogischen Tagesstätten
Das Förderprogramm für Luftfilter vom Land Baden-Württemberg umfasst 60 Mio. Euro für Schulen und 10 Mio. Euro für Kindergärten.
Gegenstand der Förderung sind mobile Luftreinigungsgeräte, wie die VirBox®. Diese werden zu 50 % vom Land bezuschusst (Höchstbetrag pro Gerät: 2.500 Euro).
Antragsschluss ist der 31.07.2022
Berlin stellt 5 Millionen Euro für die Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte zur Verfügung.
Hamburg stellt rund 10.000 Luftreiniger in Klassenzimmern auf. Die Investitionskosten sollen sich auf rund 20 bis 30 Millionen Euro belaufen.
Hessen fördert seine Kommunen mit maximal 3.750 Euro pro Gerät bei Neuanschaffung und Wartung mobiler Luftreinigungsgeräte im Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis 15. März 2022. Mit der Zuwendung sind auch mobile Luftreiniger, wie die VirBox® von ESTA finanzierbar.
Insgesamt 9 Millionen Euro hat das Land bereits in mobile Luftreiniger investiert.
Auf Grund der Corona-Situation unterstützt Mecklenburg-Vorpommern seine Schulträger in der Verbesserung des Belüftungsmanagements. Mittles Geldern aus dem MV-Schutzfonds wird die Anschaffung von Luftreinigern, wie die VirBox® mit bis zu 60 % gefördert.
Das Land hat den Fördergrundsatz für die neue Landesrichtlinie übernommen, d. h. die investive Beschaffung von mobilen Luftreinigern, wie beispielsweise der Kauf unserer VirBox® wird mit bis zu 80 % vom Land für Schulträger bezuschusst.
Das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst die Anschaffung mobiler Luftreiniger für Schulen und Kitas. Insgesamt 90,4 Millionen Euro stehen zur Verfügung.
Antragsschluss ist der 10. Dezember 2021.
Alle Infos zum Förderprogramm finden Sie in der "Richtlinie zur Förderung von Ausgaben zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technische Maßnahmen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren".
Das Saarland hat sein Unterstützungsprogramm für den Erwerb von Luftreinigungsgeräten neu aufgelegt. Insgesamt 2,5 Millionen Euro stellt das Land seinen Schulen und Kitas zur Verfügung.
Bezuschusst werden mobile Luftreiniger, wie die VirBox®, für die Ausstattung von Unterrichts- und Betreuungsräumen - unabhängig davon, wie gut die Räume belüftet werden können.
Die Höchstfördergrenze beträgt 2.000 Euro je Gerät.
Weitere Informationen zum Förderprogramm
Anschaffungen von mobilen Luftfiltern, wie die VirBox® können ab sofort mit bis zu 3.000 Euro pro Gerät gefördert werden. Zudem werden entstandene Ausgaben für die Inbetriebnahme sowie angeschaffte mobile Luftreinigungsgeräte, die nach dem 1. Mai 2021 und CO²-Ampeln, die nach dem 8. August 2021 angeschafft wurden gefördert.
Weitere Informationen zum Förderprogramm
Für die Beschaffung von mobilen Luftfiltern, wie die VirBox® können Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen Fördermittel beantragen. Das Kabinett hat eine entsprechende Förderrichtlinie beschlossen. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent, wobei die Höhe der Zuwendung auf 3.000 Euro je Gerät begrenzt ist. Anträge können bis zum 25. November 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm
Schlesweig-Holstein fördert die Beschaffung von mobilen Luftreinigern für Schulträger und Kitas, die seit dem 1. Mai 2021 angeschafft wurden und die Vorgaben des Umweltbundesamtes bezüglich der "Anforderungen der Förderfähigkeit" erfüllen.
Antragsschluss ist der 31. Dezember 2022.
Thüringen stellt seinen Schulen zur Bewältigung der Corona-Pandemie 5 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon können 4,5 Millionen Euro unter anderem für die Anschaffung von Luftfilteranlagen abgerufen werden.
Informationen über unsere Sonderkonditionen für Schulen und Kitas erhalten Sie gerne auf Nachfrage: anfrage@esta.com
Luftreiniger VirBox in Grundschule
„Für einen gut funktionierenden Schulbetrieb ist es elementar, dass sich alle Beteiligten sicher fühlen und wir das Infektionsrisiko so gering wie möglich halten. Dabei kann die Luftreinigung sehr hilfreich sein.“
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