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Gesundheitsgefahr durch Legionellen - neue Pflichten für Anlagenbetreiber (42. BImSchV)


Was sind Legionellen und wie werden sie übertragen?

Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen. Sie sind weltweit verbreitete Umweltkeime, die in geringer Anzahl natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern und Grundwasser sind. Übertragen werden diese Bakterien durch zerstäubtes oder vernebeltes Wasser. Die Tröpfchen mit den Erregern verbreiten sich in der Luft und können dann eingeatmet werden. Legionellen werden nicht von Mensch zu Mensch übertragen. In kleinen Mengen stellen sie für den Menschen kein Risiko dar – steigt ihre Konzentration jedoch stark an, können Legionellen die gefährliche Legionärskrankheit hervorrufen. Des Weiteren können die kleinen Bakterien aber auch beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern entstehen.

Legionellen vermehren sich am besten bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C. Unter 20 °C vermehren sie sich kaum noch und über 60 °C werden sie abgetötet und somit ist auch hier keine Vermehrung mehr möglich.

Welche Gefahr geht von Legionellen aus und welche Krankheitszeichen haben Erkrankte?

Wer sich mit Legionellen infiziert, kann an Legionellose erkranken. Die zwei wichtigsten Formen der Legionellose sind die Legionärskrankheit und das Pontiac-Fieber. Die ersten Beschwerden der Legionärskrankheit zeigen sich zwei bis zehn Tage nach dem Kontakt mit dem Erreger. Sie ist eine Form der schweren Lungenentzündung und kann im schlimmsten Fall sogar tödlich verlaufen, wenn sie nicht rechtzeitig oder falsch behandelt wird. Zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch des Pontiac-Fiebers liegen fünf Stunden bis knapp drei Tage, durchschnittlich ein bis zwei Tage.

Vergleich Legionärskrankheit Pontiac-Fieber
Symptome Lungenentzündung: Husten, Schüttelforst, Kopfschmerzen, hohes Fieber grippeähnliche Beschwerden: Fieber, Unwohlsein, Kopf- & Gliederschmerzen
Krankheitsdauer ca. vier Wochen ca. zwei bis fünf Tage
Behandlung Antibiotika von selbst

Gefährdet sind im Besonderen ältere Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Bei ihnen reicht schon eine geringe Keimzahl, die eingeatmet wurde, um schwere Erkrankungen zu verursachen. Ebenfalls stark betroffen sind Menschen mit chronischen Ekrankungen und Raucher. In Deutschland ist die Zahl der Erkrankten an Legionellen pro Jahr auf ca 6.000 - 10.000 zu schätzen. Hierbei erkranken Männer 2-3 mal so häufig wie Frauen.

Legionellen-Vorsorge in der Industrie

Neue Verordnung nach 42. BImSchV

Die 42. Bundesimmisionsschutzverordnung, die am 20. August 2017 in Kraft getreten ist, legt die Anforderungen an den Aufbau, Betrieb und die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern fest und schreibt verpflichtende Regelungen zur Legionellen-Vorsorge vor. 

Welche Anlagen sind von der Verordnung betroffen?

Nassabschneider, die im Umluftbetrieb (Luft wird in die Halle zurückgeführt) angewendet werden, unterliegen nicht der 42. BImSchV. Abscheider, die aufgrund des Reststaubgehalts die Luft ins Freie leiten (Abluftbetrieb), müssen überwacht werden und unterliegen somit der Verordnung. 

Pflichten für den Betreiber der Anlagen

  • Das Nutzwasser der Anlage muss betriebsintern alle zwei Wochen auf chemische, physikalische oder mikrobiologische Kenngrößen (z. B. Dip-Slide-Tests) untersucht werden.
  • Alle drei Monate müssen akkreditierte Labore Proben des Nutzwassers entnehmen und die Parameter allgemeine Koloniezahl und legionellen bestimmen. Die Legionellenprüfung kann alle sechs Monate erfolgen, wenn die Prüfwerte (100 KBE Legionella spp. je 100 ml) in zwei Jahren hintereinander nicht überschritten wurden.
  • In einem Betriebstagebuch sind alle wichtigen Informationen zur Anlage, die Ergebnisse der betriebsinternen und Laborprüfungen sowei ggf. ergriffene Maßnahmen (Untersuchung, Desinfektion, Reparatur) zu dokumentieren.
  • Die Anzeigepflicht nach §13 gilt erst ab 19. Juli 2018. Ab dann müssen alle Anlagen der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats angezeigt (bestehende also bis 19. August 2018) werden. Das gilt auch für die Änderung, Stilllegung von Anlagen oder einem Betreiberwechsel. 
  • Alle fünf Jahre müssen Anlagen von öffentlich bestellten Sachverständigen oder Inspektionsstellen des Typs A überprüft werden.

Maßnahmen bei Anstieg oder Überschreiten von Prüf- und Maßnahmenwerten

Wird bei der Laboruntersuchung ein Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl um den Faktor 100 oder mehr zum Referenzwert festgestellt, müssen Betreiber die Ursachen ermitteln und Sofortmaßnahmen ergreifen. Stellt eine Untersuchung auf Legionellen Überschreitungen von Prüfwerten fest, ist eine erneute Laboruntersuchung notwendig. 

> 100 KBE Legionella/100 ml

Bestätigt die zusätzliche Laboruntersuchung die Überschreitung des Prüfwerts, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Ursachenermittlung
  • Maßnahmen für ordnungsgemäßen Betrieb
  • Wöchentliche betriebsinterne und monatliche Laboruntersuchungen bis die Werte unterschritten werden

> 1000 KBE Legionella/100 ml

Bestätigt die zusätzliche Laboruntersuchung die Überschreitung des Prüfwerts, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Maßnahmen wie bei Prüfwert 1
  • Technische Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung (z. B. Biozidstoßdosierung)

> 10000 KBE Legionella/100 ml

Bereits vor bzw. mit einer zweiten Laboruntersuchung:

  • Differenzierung der Legionellen durch akkreditiertes Prüflabor 
  • Meldung an die zuständige Behörde
  • Nach Bestätigung der Werte der erneuten Laboruntersuchung müssen Gefahrenabwehrmaßnahmen ergriffen werden (Bioziddosierung bis hin zur Außerbetriebnahme)

ESTA Absaugtechnik

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