ESTA Absaugtechnik & -anlagen

Welche wichtigen Richtlinien für Absauganlagen gibt es?


Um Absauganlagen europaweit in Verkehr zu bringen, muss eine Konformitätserklärung erstellt werden: Indem der Hersteller das CE-Zeichen auf dem Produkt anbringt, bestätigt er, dass seine Absauganlagen den europäischen Vorgaben entsprechen.

Vorab wird eine Bewertung durchgeführt, um die entsprechenden Richtlinien und Normen zu identifizieren, unter die die Absauganlage fällt. Im Normalfall greifen die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie und die Richtlinie für die elektromagnetische Verträglichkeit. Je nach Kundenanwendung kann auch noch die ATEX-Produktrichtlinie herangezogen werden.

Aktuelle Richtlinien, Normen und Vorschriften

Der aktuelle Stand der Richtlinien im Bereich Absaugtechnik ist:

Zusätzlich bezieht sich der Hersteller in der Konformitätserklärung auf die harmonisierten Normen und technischen Regeln bzw. DGUV-Vorschriften, die bei der Projektierung der Absauganlage durch die Konstrukteure herangezogen wurden.


Einige Beispiele für derzeitige Vorschriften für Absauganlagen:

Richtlinien bei ESTA Absaugtechnik

Die Absauganlagen von ESTA Absaugtechnik werden nach dem CE-Leitfaden geprüft. Sie entsprechen den europäischen Vorgaben, Normen und Richtlinien für Absauganlagen und sind somit mit einem CE-Zeichen versehen.

Zum Thema CE und Konformitätserklärung im Hinblick auf Absauganlagen beraten und unterstützen wir Sie gerne.

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