Welche wichtigen Richtlinien für Absauganlagen gibt es?
Um Absauganlagen europaweit in Verkehr zu bringen, muss eine Konformitätserklärung erstellt werden: Indem der Hersteller das CE-Zeichen auf dem Produkt anbringt, bestätigt er, dass seine Absauganlagen den europäischen Vorgaben entsprechen.
Vorab wird eine Bewertung durchgeführt, um die entsprechenden Richtlinien und Normen zu identifizieren, unter die die Absauganlage fällt. Im Normalfall greifen die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie und die Richtlinie für die elektromagnetische Verträglichkeit. Je nach Kundenanwendung kann auch noch die ATEX-Produktrichtlinie herangezogen werden.
Aktuelle Richtlinien, Normen und Vorschriften
Der aktuelle Stand der Richtlinien im Bereich Absaugtechnik ist:
- Maschinenrichtlinie: 2006/42/EG
- Niederspannungsrichtlinie: 2014/35/EU
- Richtlinie für die elektromagnetische Verträglichkeit: 2014/30/EU
- ATEX-Produktrichtlinie: 2014/34/EU Gefahrenstoffverordnung
Zusätzlich bezieht sich der Hersteller in der Konformitätserklärung auf die harmonisierten Normen und technischen Regeln bzw. DGUV-Vorschriften, die bei der Projektierung der Absauganlage durch die Konstrukteure herangezogen wurden.
Einige Beispiele für derzeitige Vorschriften für Absauganlagen:
- DGUV Regel 109-001: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium – Vermeidung von Staubbränden und Staubexplosionen (ehemals BGR 109)
- DGUV Regel 109-002: Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen (ehemals BGR 121)
- DGUV Regel 209-044: Holzstaub (ehemals BGR 739-1)
- DGUV Regel 209-077: Schweißrauche – geeignete Lüftungsmaßnahmen
- DGUV Information 209-073: Arbeitsplatzlüftung - Entscheidungshilfen für die betriebliche Praxis
- DGUV Information 209-078: Absauganlagen einkaufen - aber richtig!
- TRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten
- TRGS 560: Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Richtlinien bei ESTA Absaugtechnik
Die Absauganlagen von ESTA Absaugtechnik werden nach dem CE-Leitfaden geprüft. Sie entsprechen den europäischen Vorgaben, Normen und Richtlinien für Absauganlagen und sind somit mit einem CE-Zeichen versehen.
Zum Thema CE und Konformitätserklärung im Hinblick auf Absauganlagen beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns!
KONTAKT
WIR BERATEN SIE GERNE PERSÖNLICH
Unsere Absauganlagen können wir auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Maßgeschneidert, modular und individuell. Fragen Sie uns an!