Schweißrauch - Wie gesundheitsschädlich ist er und welche Vorschriften gibt es?
Beim Schweißen von Metallen entsteht Schweißrauch. Doch was genau ist Schweißrauch? Welche Gesundheitsrisiken birgt er? Sind beim Arbeiten mit Schweißrauch bestimmte Vorschriften und Schutzmaßnahmen einzuhalten? Und wie sorgen Schweißrauchabsaugungen von ESTA für einen sicheren Arbeitsplatz? Im Folgenden beantworten wir Ihnen diese Fragen.
Was ist Schweißrauch?
Als Schweißrauch werden die Schadstoffe bezeichnet, die beim Schweißen, Löten und thermischen Schneiden / Spritzen entstehen. Diese Schadstoffe setzen sich aus verschiedenen Gasen und kleinsten Staubpartikeln zusammen. Die Zusammensetzung des Schweißrauchs kann sehr komplex sein und stark variieren, je nach verwendetem Werkstoff und Verunreinigungen wie Beschichtungen, Fetten und Ölen. Zumeist gibt es allerdings eine Komponente, die hinsichtlich Toxizität und Menge die Zusammensetzung dominiert. Diese Komponente nennt sich Leitkomponente und dient als Grundlage bei der Gefährdungsbeurteilung.
Gesundheitsrisiken durch Schweißrauch
Die Staubpartikel im Schweißrauch sind teilweise sogar kleiner als 0,1 μm und daher alveolengängig, d.h. sie können beim Einatmen bis in die Lungenbläschen vordringen.
Aufgrund der geringen Größe sind die Schweißrauchpartikel weder mit bloßem Auge zu erkennen noch unmittelbar spürbar. Das macht den Schweißrauch umso gefährlicher, da er sich vorerst unbemerkt im Körper absetzen und Schäden verursachen kann. Mögliche Krankheitsbilder sind Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Atemwegserkrankungen, Nervenschäden und sogar Krebs.
Wegen dieser Gesundheitsgefahr wird Schweißrauch als Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingestuft.
Mehr zur Klassifizierung und zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Staub erfahren Sie auf unserer Seite „Was ist Staub?“.
Ob der Schweißrauch eine eher atemwegsbelastende, toxische oder krebserregende Wirkung hat, hängt von den anfallenden Schadstoffen ab:
Aluminiumoxide und Eisenoxide belasten bei Aufnahme über einen längeren Zeitraum hinweg stark die Lunge und Atemwege. Sie können Krankheitsbilder wie Asthma, Bronchitis oder Aluminose (Metallablagerungen in der Lunge) verursachen.
Als toxisch wirkend werden Stoffe bezeichnet, welche nach einer bestimmten Stoffkonzentration im Körper zu einer Vergiftung führen. Als Beispiele hierfür dienen Manganoxide, Blausäure und Kohlenmonoxid. Mögliche Symptome einer Vergiftung sind beschleunigter Puls, Atemlähmung, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit und Lungenödem.
Eine weitere Stoffgruppe stellt die der krebserregenden Stoffe dar. Hierunter fallen z.B. Bleioxid, Nickeloxid und Chrom (VI)-Verbindungen. Das Krebsrisiko erhöht sich dabei mit steigender Stoffkonzentration.
Schweißrauch Vorschriften
Durch die Klassifizierung von Schweißrauch als Gefahrstoff sind zur Einhaltung des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes Vorschriften und Maßnahmen zur Luftreinhaltung am Arbeitsplatz einzuhalten.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gemäß § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) steht der Arbeitgeber in der Pflicht, eine mögliche Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz oder im Rahmen einer Tätigkeit zu ermitteln und Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Anhang I Nummer 2 GefStoffV („Partikelförmige Gefahrstoffe“) bezieht sich auf alle Tätigkeiten mit einatembaren und alveolengängigen Stäuben und schließt damit Schweißrauch ein. Unter anderem ist festgelegt, dass Emissionen direkt an der Austrittsstelle abzusaugen sind. Eine Rückführung der Abluft ist nur nach hinreichender Reinigung zulässig. [2.3 (5)] Die Absauganlagen müssen dabei dem technischen Standard entsprechen und sind bei Inbetriebnahme einer Wirksamkeitsprüfung zu unterziehen. Zudem ist eine jährliche Wartung, Funktionsprüfung und ggf. eine Instandsetzung vorgesehen. [2.3 (7)]
Technische Regel für Gefahrstoffe – TRGS 528
Absatz 4.1 der TRGS 528 („Schweißtechnische Arbeiten“) beinhaltet eine Aufzählung von erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung der Gefahrstoffe am Arbeitsplatz. Die Schutzmaßnahmen sind in folgender Reihenfolge auszuführen:
- 1. Es sind gefahrstoffarme Verfahren und Zusatzwerkstoffe auszuwählen
- 2. Lüftungstechnische Schutzmaßnahmen, wie die Absaugung an der Austrittsstelle oder eine geeignete Raumlüftung, sind einzuführen.
- 3. Es müssen organisatorische und hygienische Maßnahmen ergriffen werden, um eine zusätzliche Belastung (z.B. durch Oberflächenverunreinigungen) zu vermeiden.
- 4. Sofern die Maßnahmen 1. bis 3. keinen ausreichenden Schutz für die Beschäftigten bieten, sind persönliche Schutzmaßnahmen, wie z.B. das Tragen eines Atemschutzes, einzuführen. Handelt es sich um krebserzeugende Emissionen, so ist dies unabhängig von den Punkten 1. bis 3. verpflichtend.
Schweißrauch Grenzwerte am Arbeitsplatz
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
Je nach verarbeiteten Materialien ist der jeweils geltende Arbeitsplatzgrenzwert auszuwählen.
Allgemeiner Staubgrenzwert – TRGS 900
Da es keinen spezifischen Grenzwert für Schweißrauch gibt, wird für die Gefährdungsbeurteilung der Grenzwert für A-Staub (alveolengängiger Staub) herangezogen. Dieser wurde 2014 neu in die TRGS 900 aufgenommen und beträgt 1,25 mg/m³.
Stoffspezifische Grenzwerte – TRGS 900
Für die im Schweißrauch enthaltenen Metallverbindungen müssen über die allgemeinen Grenzwerte hinaus noch stoffspezifische Grenzwerte berücksichtigt werden, wie z.B. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Mangan und Manganverbindungen (Grenzwert: 0,5mg/ m³). Da die AGW für die überwiegend toxisch wirkenden Metallverbindungen sehr niedrig sind, wird bei deren Einhaltung automatisch der allgemeine Staubgrenzwert unterschritten und es entsteht eine neue „Obergrenze“.
ESTA-Schweißrauchabsaugung
ESTA bietet lufttechnische Maßnahmen, um Schweißrauch effektiv abzusaugen und somit die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und gesetzliche Vorschriften für Schweißrauch einzuhalten. Um eine optimale Schweißrauchabsaugung zu gewährleisten, sind individuelle Gegebenheiten, wie die Art des Arbeitsplatzes (mobil oder stationär), das Schweißverfahren oder die Beschaffenheit des Werkstückes, zu berücksichtigen.
Mobile Schweißrauchfilter
Schweißrauchfilter mit einer mobilen Aufstellung sind besonders flexibel und eigenen sich daher für häufig wechselnde Einsatzorte. Der Schweißrauch wird dabei direkt am Entstehungsort erfasst und kann in der Regel sowohl an einem als auch an mehreren Arbeitsplätzen gleichzeitig abgesaugt werden.
Die Schweißrauchabsaugung DUSTOMAT 4 ist eine vielfach bewährte Absauglösung für nahezu alle Anwendungsbereiche im mittleren Leistungsbereich.
Kompakte Modelle wie der SRF T sind tragbar und lassen sich direkt an den Schweißbrenner anschließen.
Der fahrbare SRF K eignet sich für die Absaugung großer Rauchmengen und ermöglicht dank eines Abscheidegrads von 99,9% eine Luftrückführung in den Arbeitsraum.
Stationäre Schweißrauchfilter
Schweißrauchfilter mit einer stationären Aufstellung lassen sich direkt neben Bearbeitungsmaschinen installieren und sorgen so für eine Direktabsaugung an Schweißbrennern.
Der W3-zertifizierte MOBEX F kann sogar zur Schweißrauchabsaugung von hochlegierten Stählen eingesetzt werden.
Die modularen Schweißrauch-Filteranlagen WELDEX FE sind ideal für große Luftmengen bis 120.000 m³/h und eignen sich zur Direktabsaugung für Schweißrauch.
Die IFA-zertifizierten Schweißrauchabsaugungen der DUSTMAC F-Serie sind modular aufgebaut und können somit zu Schweißrauch-Filteranlagen für jede erforderliche Luftmenge kombiniert werden.
Hallenlüftungssysteme
Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, ist es in manchen Fällen unverzichtbar, ergänzend zu lokalen Absauggeräten ein ganzheitliches Hallenlüftungssystem zu installieren. Hier eignet sich das freistehende Plug & Play Hallenlüftungssystem FILTOWER-F, das Schweißrauch in Produktionshallen ohne Rohrleitungen erfasst.
Alternativ beweist sich die Schweißrauchabsaugung WELDEX FE im Einsatz als effizientes Hallenlüftungssystem.
Wirksamkeitsprüfung Schweißrauchabsaugung
Die getroffenen Schutzmaßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Messung der Gefahrstoffkonzentration am Arbeitsplatz erfolgt gemäß TRGS 402.
ESTA bietet darüber hinaus eine gesonderte Wirksamkeitsprüfung der Absauganlagen. Die Messungen erfolgen durch einen externen Dienstleister, die UCL Umwelt Control Labor GmbH. Hierdurch wird die Wirksamkeit der Absauganlagen nachgewiesen, zur besseren Beurteilung der Ergebnisse teilweise auch mit einer Vormessung. Die Ergebnisse der Wirksamkeitsprüfung werden anschließend dem Kunden zur Verfügung gestellt.
Interessante Links:
BGI 593 - Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren
BGHM - Aktuelles aus Gesetzgebung und Regelwerk zu Schadstoffen beim Schweißen
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